Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kainer GmbH und ihren Kunden über die Lieferung und Montage von Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Carports und verwandten Produkten.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Kainer GmbH, Everswinkeler Straße 68, 48231 Warendorf-Freckenhorst (nachfolgend “Auftragnehmer”), gelten für alle Verträge über die Lieferung und/oder Montage von Waren, insbesondere Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Carports, Glasschiebeelemente und Zubehör, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “Kunde” oder “Auftraggeber”) mit dem Auftragnehmer abschließt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf unserer Internetseite und in unseren Werbematerialien dargestellten Produktbeschreibungen und Preisangaben stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Auftragnehmers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde kann ein Angebot über unser Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder persönlich abgeben. Eine Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
(3) Nach Eingang einer Anfrage erfolgt in der Regel:
- Eine kostenlose Erstberatung (telefonisch oder vor Ort)
- Ein Aufmaß vor Ort (sofern erforderlich)
- Erstellung eines individuellen, schriftlichen Angebots mit Festpreis
(4) Das schriftliche Angebot des Auftragnehmers stellt ein verbindliches Angebot dar, das der Kunde innerhalb der im Angebot genannten Frist (in der Regel 30 Tage) annehmen kann. Ist keine Frist angegeben, ist das Angebot 30 Tage gültig.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt durch:
- Schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Kunden (z.B. Unterschrift auf dem Angebot, E-Mail-Bestätigung), oder
- Schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer nach mündlicher oder telefonischer Annahme durch den Kunden
(6) Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform (z.B. E-Mail, PDF) nebst den vorliegenden AGB zugesendet.
§ 3 Aufmaß und Planung
(1) Vor Vertragsschluss erfolgt in der Regel ein Aufmaß vor Ort durch den Auftragnehmer. Das Aufmaß ist für den Kunden kostenfrei, sofern es im Rahmen der Angebotslegung durchgeführt wird.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Aufmaßes erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (z.B. Bauzeichnungen, statische Gutachten, Informationen über Leitungsverläufe).
(3) Änderungen der örtlichen Gegebenheiten zwischen Aufmaß und Montage, die dem Auftragnehmer nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden und die Auswirkungen auf die Lieferung oder Montage haben, können zu Mehrkosten führen, die vom Kunden zu tragen sind.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich als Festpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise beinhalten, sofern im Angebot nicht anders angegeben:
- Materialkosten
- Lieferung zur Baustelle
- Montage inkl. aller erforderlichen Arbeiten
- Entsorgung von Verpackungsmaterial
(3) Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Erdarbeiten und Fundamenterstellung
- Elektrische Anschlussarbeiten
- Malerarbeiten
- Entsorgung von Altmaterial oder Baustellenabfällen
- Behördliche Genehmigungen und Gebühren
(4) Zahlungsbedingungen:
- Anzahlung: Nach Auftragserteilung wird in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 30-40% der Auftragssumme fällig.
- Zwischenzahlung: Bei größeren Projekten kann eine Zwischenzahlung nach Lieferung des Materials vereinbart werden.
- Schlusszahlung: Die Restzahlung ist nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig, in der Regel innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug.
(5) Die Zahlung kann per Überweisung, EC-Karte oder Barzahlung erfolgen. Die konkreten Zahlungsmodalitäten werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) Lieferzeit und Montagetermin werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben. Ist kein konkreter Termin vereinbart, beträgt die Lieferzeit ab Vertragsschluss und Eingang der Anzahlung ca. 6-10 Wochen, abhängig von der Auftragslage und der Komplexität des Projekts.
(2) Der Montagetermin wird rechtzeitig, in der Regel 1-2 Wochen vorher, mit dem Kunden abgestimmt.
(3) Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen (z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Materialbeschaffung, Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Pandemien). Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Vorlieferanten des Auftragnehmers eintreten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, am vereinbarten Montagetermin die Baustelle zugänglich und für die Montage vorbereitet zur Verfügung zu stellen. Insbesondere:
- Zufahrt für Lieferfahrzeuge muss frei sein
- Fundamente/Untergrund müssen fertiggestellt sein (falls erforderlich)
- Strom- und Wasseranschluss müssen vorhanden sein
- Montagefläche muss geräumt sein
(5) Ist die Baustelle nicht ordnungsgemäß vorbereitet oder kann die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen neuen Termin zu vereinbaren. Entstehende Mehrkosten (z.B. erneute Anfahrt, Wartezeit) trägt der Kunde.
(6) Die Montage erfolgt fachgerecht durch qualifiziertes Personal des Auftragnehmers.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) rechtzeitig einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen Voraussetzungen (z.B. Tragfähigkeit von Wänden, statische Eignung) für die Montage gegeben sind. Bei Unsicherheiten ist ein Statiker hinzuzuziehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund mangelhafter baulicher Voraussetzungen entstehen.
(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über alle für die Montage relevanten Umstände, insbesondere über im Boden oder in Wänden verlaufende Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation).
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Kunden.
(2) Bei der Abnahme festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen und im Abnahmeprotokoll zu vermerken. Der Auftragnehmer wird diese Mängel unverzüglich beseitigen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Ist der Kunde bei der Abnahme nicht anwesend oder verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Auftragnehmer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Mängel der gelieferten Ware und der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 2 Jahre ab Abnahme.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(4) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nicht, solange der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(5) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt folgende Regelung: Zeigt die gelieferte Sache Mängel, ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neulieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Für Herstellergarantien gelten die jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller. Der Auftragnehmer händigt dem Kunden die Garantieunterlagen bei Abnahme aus.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Pandemien und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem die betroffene Vertragspartei sich in Verzug befindet. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung und zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Alternative Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
(2) Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@kainer.gmbh
Kainer GmbH
Everswinkeler Straße 68
48231 Warendorf-Freckenhorst
Deutschland
Telefon: +49 2581 9559230
E-Mail: info@kainer.gmbh
Stand: November 2025